Jagdpatentausgabe 2014: Wo löse ich das Patent?

von Walter Vaterlaus

Wer im Kanton Graubünden jagen will, braucht ein Patent. Zum Bezug sind vorzuweisen:

  • ein gültiger Personalausweis,
  • das Jagdpatentbüchlein;
  • der Ausweis über die gesetzliche Haftpflichtversicherung, sowie
  • das Formular mit der persönlich unterzeichneten Bestätigung, dass keine Verweigerungsgründe gemäss Artikel 7 KJG vorliegen, die Jagdwaffe persönlich eingeschossen wurde, und für Bündner, dass der Wohnsitz seit drei aufeinander folgenden Monaten im Kanton Graubünden ist (Art. 4 RJV).

Alle weiteren Informationen im Anhang oder in den Downloads > Merkblätter.

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