Jagdpatentausgabe 2014: Wo löse ich das Patent?
von Walter Vaterlaus
Wer im Kanton Graubünden jagen will, braucht ein Patent. Zum Bezug sind vorzuweisen:
- ein gültiger Personalausweis,
- das Jagdpatentbüchlein;
- der Ausweis über die gesetzliche Haftpflichtversicherung, sowie
- das Formular mit der persönlich unterzeichneten Bestätigung, dass keine Verweigerungsgründe gemäss Artikel 7 KJG vorliegen, die Jagdwaffe persönlich eingeschossen wurde, und für Bündner, dass der Wohnsitz seit drei aufeinander folgenden Monaten im Kanton Graubünden ist (Art. 4 RJV).
Alle weiteren Informationen im Anhang oder in den Downloads > Merkblätter.
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