Jagdbetriebsvorschriften 2019 für die Bündner Jagd mit Änderungen
von VJBH Administrator
Eine Öffnung beziehungsweise Teilöffnung verschiedener Wildschutzgebiete wird auf der diesjährigen Hochjagd als zusätzliche Massnahme eingeführt, um die Jagdstrecke zu steigern. Der Jagddruck soll beim Hirschwild vor allem auf weibliche Tiere erhöht werden. Weiter sammelt das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden während dieser Jagdsaison Datenmaterial über die Wirkung der Bündner Munition. Dies dient als Entscheidungsgrundlage für die mögliche Einführung bleifreier Patronen.
Trotz stabilisierter Schalenwildbestände braucht es weiterhin eine konsequente jagdliche Regulation. Dies zeigt der regional sehr unterschiedlich starke Wildeinfluss im Wald und in landwirtschaftlichen Kulturen. Vor allem die Hirsch- und Rehwildpopulationen müssen reguliert werden, damit diese nicht anwachsen. In gewissen Regionen sollten die Populationen sogar verkleinert werden. Bei diesen beiden sich stark vermehrenden Tierarten muss die Bestandsregulation über den Abschuss von weiblichen Tieren erfolgen. Ziel der diesjährigen Jagdplanung ist es demzufolge, diesem Umstand mit verschiedenen neuen Massnahmen Rechnung zu tragen. Erkenntnisse aus dem bereits durchgeführten Pilotprojekt im Prättigau sollen dabei helfen, die Hochjagdstrecke zu maximieren. Die Öffnung beziehungsweise Teilöffnung verschiedener Wildschutzgebiete an den beiden letzten Tagen der ersten Hochjagdhälfte zielt darauf ab, den Jagddruck zu erhöhen und eine Verteilung des Hirschwildes zu bewirken. Die Jäger haben die Möglichkeit, an diesen beiden Tagen in den geöffneten Bereichen der Wildschutzgebiete weibliche Tiere und Hirschspiesser unabhängig der Hornlänge zu bejagen. Aufgrund des diesjährigen Abschussplans sind insgesamt 5560 Hirsche zu erlegen. Damit liegt der Abschussplan um 130 Tiere höher als im Vorjahr.
Abschussberichte für alle erlegten Schalenwildtiere
In diesem Jahr wird einmalig eine umfassende Klärung über die Wirkung der Bündner Munition im Kaliber 10,3 Millimeter durchgeführt. Dies soll Aufschluss über die Tauglichkeit der diversen sich auf dem Markt befindlichen Produkte geben. Das Ausfüllen der Abschussberichte ist für die Bündner Jägerinnen und Jäger dieses Jahr für alle erlegten Schalenwildtiere obligatorisch. Damit soll auch die Verwendung bleifreier Munition evaluiert werden können. Da Bleirückstände in der Umwelt nachweislich zu Vergiftungen insbesondere bei Greifvögeln führen können, wird die Möglichkeit einer Umstellung auf bleifreie Munition geprüft.
Die Jagdbetriebsvorschriften 2019 inkl. Anhänge gibt es hier⇒ oder in Anlage.
Quelle: Medienmitteilung des Amts für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden vom 3. Juli 2019
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