Jagdbetriebsvorschriften 2018: Hohe Abschlusspläne
von VJBH Administrator
Die Schalenwildbestände sind auch nach dem strengen Winter 2017/2018 immer noch gut bis hoch. Sie müssen weiterhin konsequent jagdlich reguliert werden, damit sie naturnah und dem Lebensraum angepasst sind und Wildschäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass begrenzt werden können. Die Regierung hat deshalb für das Jahr 2018 erneut hohe Abschusspläne erlassen, insbesondere für das Hirschwild.
Seit 2013 bewirkten die milden Winter ein Ansteigen der Bestände von Hirsch, Reh, Steinwild und etwas weniger stark auch der Gämse. Die Tiere, die im letzten Jahr erlegt und untersucht wurden, wiesen eine merklich geringere Kondition auf, als in den Vorjahren. Dies ist durch die eher suboptimalen Nahrungsbedingungen im letzten Sommer, aber auch durch eine Zunahme von schwächeren Tieren im Bestand als Folge der milden Winter 2013 bis 2017 zu erklären.
Grosse Schalenwildbestände trotz hoher Fallwildzahlen
Die hohen Wildbestände, die geringere Kondition und die harten Winterbedingungen 2018 führten im ganzen Kanton im Vergleich zu den Vorjahren zu sehr hohen Fallwildzahlen: bis zum 25. Mai 2018 wurden 2342 Hirsche, 3162 Rehe, 972 Gämsen und 303 Stück Steinwild registriert. Anlässlich der Nachttaxationen wurden 13 030 Hirsche gezählt. Dies sind 1402 mehr als im Vorjahr, trotz der hohen Fallwildzahlen. Höhere Zählungen wurden vor allem in jenen Regionen registriert, die im Winter jeweils einen Zuzug aus den angrenzenden Kantonen, Ländern und Provinzen erfahren. Es muss auch in diesem Frühjahr von einem Bestand von rund 16 500 Hirschen (Vorjahr: 16 600) ausgegangen werden. Beim Rehwild führte der Winter dagegen zu einer deutlichen Bestandsabnahme. Für das Stein- und Gämswild geben die noch laufenden Sommerzählungen beziehungsweise die Herbstzählungen einen zuverlässigen Aufschluss über die definitive Bestandshöhe.
Konsequente jagdliche Regulation
In einigen Regionen hat der Hirsch- und Rehwildbestand seine tragbare Grösse in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen überschritten, was im Wald und in der Landwirtschaft zu vermehrten Konflikten geführt hat. Die konsequente jagdliche Regulation, insbesondere der Hirsch- und Rehwildbestände, muss weitergeführt werden. Sie ist zusammen mit den ungestörten Verhältnissen im Wintereinstand und den guten Sommer- und Herbstweiden, die wichtigste Voraussetzung für das Überstehen des Wildes im Winterengpass. Der Abschussplan wird unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede von 5370 auf 5430 Hirsche leicht angehoben. Der Rehbestand ist bekanntlich nicht zählbar, weshalb sich bei dieser Wildart die Abschussplanung auf die Bockstrecke im September stützt, einem zuverlässigen Indikator für den Bestand. Auch bei der Gämse werden keine quantitativen Abschusspläne vorgegeben. Die Vorschriften lassen es zu, dass bei regional hohen Beständen punktuell verstärkt eingegriffen wird. Für das Steinwild hingegen gilt ein sehr detaillierter Abschussplan, der vom Bund im April 2018 genehmigt worden ist.
Die Verordnung zu den Jagdbetriebsvorschriften 2018 gibt es in der Anlage oder hier im Download→.
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