Bündner Jagd 2014: Der Abschussort braucht neu eine Sektornummer
von Editor
Am nächsten Montag beginnt die Bündner Hochjagd. Neu müssen die Jägerinnen und Jäger nicht mehr die Gemeinde auf der Abschussliste notieren, sondern die nächstgelegene Ortschaft und die Sektornummer.
Von Ursina Straub, Südostschweiz
In sechs Tagen beginnt die Bündner Hochjagd. Und somit für rund 5500 Jägerinnen und Jäger die schönste Jahreszeit. Robert Brunold, Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes (BKPJV), ortet Vorfreude unter den Jägern und macht beim einen oder anderen eine gewisse Anspannung aus. Schlafen kann der BKPJV-Präsident indes gut, wie er auf Anfrage meint: «Immerhin ist dies meine 25. Jagdsaison».
Noch bleiben wenige Tage für die Vorbereitungen: das Jagdpatent lösen, die Jagdwaffe einschiessen, eine Haftpflichtversicherung abschliessen und Verpflegung in die Jagdhütte schaffen. «Die meisten Jäger», meint Jagdpräsident Brunold, «sind bereits parat.»
Grundlegende Änderungen gibt es für diese Jagdsaison keine. Eine wichtige Neuerung betrifft die Erfassungseinheit für erlegte Tiere: Neu müssen die Jägerinnen und Jäger nicht mehr die Gemeinde auf der Abschussliste eintragen, sondern die nächstgelegene Ortschaft und die entsprechende Sektornummer.
Diese Neuerung wurde nötig, weil immer mehr Gemeinden fusionieren. Wenn nun der Jäger nur die Gemeinde notiert, kann der genaue Erlegungsort nur schwer lokalisiert werden. Deshalb ist das Kantonsgebiet neu in Sektoren aufgeteilt, die sich an geografischen Grenzen orientieren. Die einzelnen Sektoren mit Nummern sind auf der Jagdkarte (www.jagdkarte.gr.ch) ersichtlich.
Schussdistanz verbindlich festgelegt
Angepasst wurde die Schusszeit in der ersten Woche der Hochjagd: Sie wurde um eine Viertelstunde verkürzt und endet neu um 20.30 Uhr. Überdies hat die Regierung in der Regierungsrätlichen Jagdverordnung (RJV) die für optimale Verhältnisse geltende maximale Schussdistanz verbindlich festgelegt: Sie beträgt für Kugelschüsse höchstens 200 Meter und für Schrotschüsse maximal 40 Meter. Diese Regelung gilt seit 1. Juni diesen Jahres.
Der Abschussplan für Hirschwild entspricht laut den aktuellen Jagdbetriebsvorschriften etwa jenem des Vorjahres; ausser in der Region Felsberg, da wurde er wegen des Wolfsrudels am Calanda um 20 Hirsche reduziert. Neu sind beidseitige Kronenhirsche mit einer Stangenlänge bis 60 Zentimeter, anstatt bis anhin 50 Zentimeter, jagdbar.
An den Kronenhirschtagen, am 4. und 5. September, darf auch der beidseitige Kronenhirsch mit einer Stangenlänge von 60 und mehr Zentimetern erlegt werden.
Pilotversuche werden weitergeführt
Letzten Herbst wurden einige Wildschutzgebiete als Pilotversuch erstmals teilweise geöffnet. Diese Praxis wird auch dieses Jahr weitergeführt. Zudem führt das Amt für Jagd und Fischerei ausserhalb der Jagdzeiten gezielte Störaktionen in Wildschutzgebieten durch und tätigt Einzelabschüsse, um so die Hochjagdstrecke zu steigern, wie es in den Jagdbetriebsvorschriften heisst.
Der Pilotversuch zur Rehkitzbejagung im Engadin, Münstertal und Bergell wird neu von zwei auf vier Tage ausgedehnt. Zudem werden die Rehkitze nun dem Zusatzkontingent angerechnet.
Nur eine Änderung erfährt die Gämsjagd: Die Jagd auf die Gämsgeiss wird im Domleschg, Heinzenberg und auf der rechten Seite des Schams von 13 auf 17 Tage verlängert. Zwei Änderungen betreffen schliesslich die Niederjagd: Neu ist die Nebelkrähe jagdbar. Des Weiteren: Vom 1. bis 15. Oktober ist die Nachtjagd in gewissen Bündner Jagdgebieten erlaubt.
Der nass-kalte August macht Landwirten und Weinbauern zu schaffen. Für die Jagd ist eine eher kühle Witterung jedoch von Vorteil: «Das Wild bewegt sich mehr bei tiefen Temperaturen als bei 30 Grad», erklärt Jägerpräsident Robert Brunold. «Hält das momentane Wetter, ist das für die Jagd ideal.»
Die Hochjagd findet dieses Jahr vom 1. bis und mit 7. September sowie vom 15. bis und mit 29. September statt – mit Unterbruch am Eidgenössischen Bettag (21. September). Die Niederjagd ist vom 1. Oktober bis 30. November. Die Fallen- und Passjagd vom 1. November 2014 bis 28. Februar 2015. Die Steinwildjagd findet vom 4. Oktober bis 24. Oktober statt, in einzelnen Kolonien mit gestaffelter Zulassung bis am 31. Oktober. Nieder-, Fallen-, Pass- und Steinwildjagd werden am Bündner Erntedankfest (19. Oktober) sowie vom 24. bis 26. Dezember unterbrochen. (us)
Quelle: Südostschweiz Ausgabe Graubünden, 26. August 2014.
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