Bundesrat verabschiedet Bericht über den Umgang mit Bären

von VJBH Administrator

Die Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz» entspricht den gesamteuropäischen Richtlinien und hat sich bewährt. So lauten die wichtigsten Befunde des Berichts «Umgang mit dem Bären in der Schweiz», den der Bundesrat am 27. Januar 2021 verabschiedet hat.

Während rund hundert Jahren gab es in der Schweiz keine wild lebenden Bären mehr. 2005 wanderte wieder ein Braunbär aus Italien in die Schweiz ein. Seither hinterliessen beinahe jährlich Bären Spuren in der Schweiz. Insgesamt dürften in den letzten 15 Jahren rund zwanzig verschiedene Bären unser Land besucht haben. Mit dem Bericht «Umgang mit dem Bären in der Schweiz» – in Erfüllung des Postulats des ehemaligen Nationalrats Pierre Rusconi (SVP, TI; 12.4196) – evaluierte der Bundesrat die Massnahmen im Umgang mit einwandernden Bären und prüfte die Notwendigkeit, die Rechtsgrundlagen anzupassen.

Der Bericht analysierte die rechtliche Grundlage in Europa und kommt zum Schluss, dass die aktuelle Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz» des Bundes (siehe Kasten) den gesamteuropäischen Richtlinien entspricht und genügend Handlungsspielraum für einen angemessenen Umgang mit einwandernden Bären bietet. Potential besteht dagegen bei der Schadensprävention. Denn je besser der Schutz von Bienenhäusern und Nutztieren sowie eine Anpassung der Abfallentsorgung gelingt, desto geringer ist das Risiko, dass Bären ein problematisches Verhalten entwickeln. In diesem Sinn wird das BAFU das Konzept Bär im Bereich der Schadensprävention überprüfen und wo möglich ergänzen.

Die Erfahrungen im Umgang mit Braunbären in der Schweiz sind geprägt von den starken Unterschieden zwischen den einzelnen Tieren. Viele waren unauffällig und wurden kaum bemerkt. Andere griffen Nutztiere an, beschädigten Bienenhäuser oder kamen menschlichen Siedlungen zu nah. Zum Schutz der Menschen musste 2008 und 2013 je ein Bär erlegt werden. Insgesamt summiert sich die Schadenvergütung über die letzten 15 Jahre auf rund 120'000 Franken für die Entschädigung von Nutztierrissen und 30'000 Franken für beschädigte Bienenstöcke. Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam, wobei der Bund 80 Prozent der Kosten übernimmt; die Kantone tragen die restlichen 20 Prozent.

Der Bär ist seit 1962 über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der einheimischen wildlebenden Säugetiere und Vögel geschützt. Das Jagdgesetz hält zudem fest, dass die Kantone Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden treffen und dafür sorgen, dass die Bevölkerung über die Lebensweise der wildlebenden Tiere, ihre Bedürfnisse und ihren Schutz ausreichend informiert wird.

Das Bärenmanagement ist im «Konzept Bär Schweiz» festgehalten und baut auf dem Grundsatz auf, dass ein Zusammenleben von Mensch und Bär unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wobei die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht. Der Braunbär war in der Schweiz fast 100 Jahre verschwunden, nachdem 1923 das letzte Mal ein vermutlich aus Italien eingewanderter Bär beobachtet worden war. Seit dem Sommer 2005 wandern wieder regelmässig einzelne Braunbären aus dem Trentino in die Schweiz ein. Eine aktive Wiederansiedlung von Bären ist in der Schweiz nicht vorgesehen.

Den ausführlichen Bericht zum "Umgang mit den Bären in der Schweiz" gibt es in der Anlage.

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